Sozialrecht
Das Sozialrecht, als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, dient der Sicherung des Sozialstaates. Der Sozialstaat ist einer der Grundpfeiler der Bundesrepublik Deutschland.
Im Sozialrecht ist es unsere Aufgabe, den Bürger dabei zu unterstützen, seine Ansprüche auf soziale Leistungen durchzusetzen. Soziale Leistungen sind breit gefächert; ob Arbeitslosengeld oder Leistungen der Renten-, Pflege- oder Krankenversicherung, all dies wird davon umfasst. Erhalten Sie einen Bescheid einer sozialen Stelle, so prüfen wir diesen gern für Sie und leiten umgehend die richtigen Schritte ein. Beachten Sie, dass die Möglichkeiten gegen einen Bescheid vorzugehen grds. zeitlich beschränkt sind. In der Regel ist ein Bescheid nach Ablauf eines Monats ab Zustellung an Sie nicht mehr zu verändern oder zu beseitigen. Gerne unterstützen wir Sie bereits bei der Antragstellung.