Verkehrsrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Verkehrsrecht.
Wir übernehmen für Sie im Falle eines Verkehrsunfalles die gesamte Unfallabwicklung. Wir beziffern Ihre Sach- und Personenschäden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und führen auch die Korrespondenz mit den weiteren Beteiligten. Soweit Sie kein Verschulden an dem Verkehrsunfall trifft, sind unsere Rechtsanwaltskosten nicht von Ihnen zu tragen, sondern als Teil des Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Darum scheuen Sie sich nicht, auch ohne Rechtschutzversicherung unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bußgeldverfahren
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei. Im Rahmen eines Verkehrsunfalls trifft die Beteiligten häufig der Vorwurf der fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Körperverletzung. Wir entwickeln für Sie die bestmöglichste und erfolgreichste Verteidigungsstrategie. Häufig werden unsere Mandanten mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort konfrontiert. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort hat weitreichende Konsequenzen für die Regulierung der Kfz-Haftpflicht- bzw. Kfz-Kaskoversicherung. Unsere Kanzlei hat neben umfangreicher praktischer Erfahrung auf diesem Gebiet besondere theoretische Kenntnisse, die in einem Magisterstudium erworben wurden.
Scheuen Sie nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.