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Strafrecht

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Strafrecht

Neben den Rechtsgebieten des Zivilrechts sind wir auch auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts, Wirtschaftsstrafrechts und Verkehrsstrafrechts tätig. Wir vertreten Sie zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens. Wichtig ist, dass wir Ihre Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren übernehmen, weil dort häufig die Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, weder gegenüber der Polizei noch der Staatsanwaltschaft frühzeitig Aussagen zu treffen. Erst nach einem Blick in die Ermittlungsakte wissen Sie, welcher konkrete Lebenssachverhalt Ihnen vorgeworfen wird. Hierauf baut sich auch die Verteidigungsstrategie auf.

Wir verteidigen auch in Jugendstrafsachen. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Daher wird das Jugendstrafrecht traditionell als Erziehungsstrafrecht bezeichnet. Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann je nach konkretem Einzelfall auch für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren Anwendung finden.

Suchen Sie uns zeitig auf, damit wir für Sie die ideale Verteidigungsstrategie festlegen können.